Informationen zu "eingetragener Künstlername":

Grundsätzlich kann man einen Künstlernamen als Pseudonym in Ausweise eintragen lassen.
Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 PersAuswG.

Zuvor muss man  beim Deutschen Paten- und Markenamt in München den Künstlernamen beantragen.
Jedoch sollte man sich vorher informieren, ob der gewünschte Künstlernamen schon existiert.
Hier gibt es eine ausführliche Recherche.
Die Beantragung kostet ca. 300,00 €.

Allerdings muss man hierfür schon glaubhaft machen, dass man unter diesem Pseudonym in gewissen Bereichen regelmäßig auftritt
(gewerbliche oder freiberufliche Nutzung mit Gewerbeanmeldung und Steuernummer)
und man als Künstler seine eigene Kreative Kunst ausübst.
Z.B. ist ein reiner Cover-Sänger ist kein Künstler, wenn seine Kunst keine eigenen Werke sind. Dann ist er Gewerbetreibender.

Des Weiteren muss man anerkannter Künstler sein.
Bedingung ist unter anderem auch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse,
sowie die Anerkennung vom Finanzamt als Künstler.

Erst dann kann die Eintragung durch das Einwohnermeldeamt geschehen.
Die Eintragung ist kostenpflichtig.

Seit 01.11.2007 ist eine Eintragung jedoch nicht mehr möglich.
 

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