Informationen zu "eingetragener Künstlername":
Grundsätzlich kann man einen Künstlernamen als Pseudonym
in Ausweise eintragen lassen.
Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 4 PersAuswG.
Zuvor muss man beim Deutschen Paten- und
Markenamt in München den Künstlernamen beantragen.
Jedoch sollte man sich vorher informieren, ob der gewünschte Künstlernamen schon
existiert.
Hier gibt es eine ausführliche
Recherche.
Die Beantragung kostet ca. 300,00 €.
Allerdings muss man hierfür schon glaubhaft machen, dass
man unter diesem Pseudonym in gewissen Bereichen regelmäßig auftritt
(gewerbliche oder freiberufliche Nutzung mit Gewerbeanmeldung und Steuernummer)
und man als Künstler seine eigene Kreative Kunst ausübst.
Z.B. ist ein reiner Cover-Sänger ist kein Künstler, wenn seine Kunst keine
eigenen Werke sind. Dann ist er Gewerbetreibender.
Des Weiteren muss man anerkannter Künstler sein.
Bedingung ist unter anderem auch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse,
sowie die Anerkennung vom Finanzamt als Künstler.
Erst dann kann die Eintragung durch das Einwohnermeldeamt
geschehen.
Die Eintragung ist kostenpflichtig.
Seit 01.11.2007 ist eine Eintragung jedoch nicht
mehr möglich.